Logo
  • Produkte Produkte
    • QuickChange™SchwenkrotatorenBaggerschnellwechslerAnbaugeräte für den BaggerSecureLock™RC™ JoysticksSteuersystem
  • Produktleitfaden Produktleitfaden
  • Service Service
    • Ersatzteile
  • Kontakt Kontakt
  • Händler Händler
  • Über uns Über uns
    • NachhaltigkeitProduktentwicklungGeschichteKarriere bei Rototilt®NachrichtenMarkenidentität
  • Stellenangebote Stellenangebote
Search Globe
  • Produkte
  • QuickChange™
  • Schwenkrotatoren
  • Baggerschnellwechsler
  • Anbaugeräte für den Bagger
  • SecureLock™
  • RC™ Joysticks
  • Steuersystem
  • Produktleitfaden
  • Service
  • Ersatzteile
  • Kontakt
  • Händler
  • Search
  • Über uns
  • Nachhaltigkeit
  • Produktentwicklung
  • Geschichte
  • Karriere bei Rototilt®
  • Nachrichten
  • Markenidentität
  • Einsatzbericht
  • Tomas Wetterlund
  • Error Page 404
  • Error Page 500
  • Pressekontakt
  • Rototilt® QuickChange™ und SecureLock™
  • Rototilt Control
  • Stellenangebote
  • Tiltrotator für Minibagger
  • Rototilt RC
Global
Global
English
Europe
Dänemark
Dansk
Deutschland
Deutsch
Großbritannien
English
Spanien
Español
Frankreich
Français
Belgien
Français Nederlands
Niederlande
Nederlands
Norwegen
Norsk bokmål
Polen
Polski
Finnland
Suomeksi
Schweden
Svenska
North America
USA
English
Kanada
Français English
Oceania
Australien
English
Neuseeland
English

Antikorruptionsrichtlinien

 

Ziel

Das Ziel dieser Antikorruptionsrichtlinien besteht darin, alle in unserem Konzern zur Bekämpfung von Korruption in allen Tätigkeiten geltenden Grundsätze darzulegen, die dem Konzerneinfluss unterliegen. Alle Mitarbeiter innerhalb von Rototilt und die Konzerngesellschaften müssen die Regeln dieser Richtlinie befolgen. Der Inhalt dieser Richtlinie spiegelt das wider, was nach schwedischem Recht gilt. Die genannten Grundsätze sollen auch in anderen Ländern gelten, auch wenn ein gewisser Spielraum für eine Anpassung an die Gegebenheiten in den einzelnen Ländern bestehen muss. Die Regelungen dieses Dokuments gelten selbstverständlich nicht in dem Umfang, der in bestimmten Ländern anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

 

Hauptprinzipien

  • Rototilt muss alle geltenden Gesetze in den einzelnen Ländern einhalten, in denen Rototilt aktiv ist.
  • Die Tätigkeit muss von einem hohen Maß an Integrität und Ethik geprägt sein.
  • Rototilt akzeptiert keine Bestechungen jedweder Art, die angeboten, angefordert oder empfangen werden, unabhängig von Form, Methode oder Zweck.
  • Rototilt akzeptiert keine Schmiergeldzahlungen, um die Ausführung von Routinemaßnahmen durch Behördenvertreter u.a. Beamte zu beschleunigen.

 

Risikomanagement

Es sind Risikobewertungen vorzunehmen, um die Korruptionsgefahren zu bewerten, wenn Rototilt und seine Konzerngesellschaften in bestimmten Ländern tätig sind bzw. mit bestimmten Gegenparteien verhandeln. Alle Geschäftspartner sind mit der gebotenen Sorgfalt zu überprüfen. Der Umfang dieser Überprüfung muss unter Berücksichtigung der Risiken angemessen sein, die bei einer gründlichen Informations- und Ergebnisanalyse anhand der durchgeführten Gefahrenuntersuchung festgestellt wurden.

 

Vorteile und Geschenke

Innerhalb von Rototilt gilt ein absolutes Verbot für die Ausgabe und den Empfang von Vorteilen, die als Bestechungs- oder Schmiergeldzahlungen gelten. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, dieses Verbot bei allen Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und ähnlichen Geschäftskontakten einzuhalten. Eine in angemessenem Umfang eingeschränkte Gastfreundschaft wird bei der Tätigkeitsausübung im Allgemeinen als Bestandteil der Etablierung von Geschäftsbeziehungen akzeptiert. Für Vorteile und Geschenke gilt Folgendes:

  • Vorteile dürfen nicht gewährt oder angenommen werden, wenn sie dazu dienen bzw. der Verdacht besteht, das Verhalten oder die Entscheidungen des Empfängers zu beeinflussen.
  • Erhaltene oder empfangene Vorteile müssen objektiv betrachtet moderat sein, offen gehandhabt werden sowie eine natürliche und nützliche Art und Weise der Tätigkeitsausübung darstellen.
  • Vorteile dürfen gewährt oder entgegengenommen werden, wenn sie an bestimmte Bedingungen für Empfängerhandlungen geknüpft sind.
  • Geschäftskontakte mit Personen, zu denen Mitarbeiter ein persönliches Freundschaftsverhältnis pflegen, sind zu vermeiden und bzw. oder sorgfältig abzuwägen.
  • Niemals dürfen Geschenke an Behördenvertreter des öffentlichen Sektors übergeben werden. Bei Geschenken an andere Mitarbeiter des öffentlichen Sektors ist eine hohe Zurückhaltung zu wahren.

 

Essen und Unterhaltung

Essens- und Unterhaltungsarrangements sollen gute Geschäftsbeziehungen befördern und aufrechterhalten. Sie sollen als natürlicher und nützlicher Bestandteil von Tätigkeiten in erster Linie Arbeitszwecken wie z.B. Arbeitsessen dienen. Ansonsten gilt Folgendes:

  • Einladungen zum Essen und zu Unterhaltungsveranstaltungen dürfen nur im Rahmen eines normalen Abendessens erfolgen und bzw. oder, wenn es sich um eine angemessene Veranstaltung handelt.
  • Wiederholte Einladungen von/an dieselbe Person innerhalb kürzerer Zeit sind zu vermeiden.
  • In Verbindung mit Geschäftsverhandlungen sind Abendessen und Unterhaltungsveranstaltungen zu vermeiden, die über übliche Arbeitsessen hinausgehen.
  • Bei Einladungen an Mitarbeiter des öffentlichen Sektors ist eine hohe Zurückhaltung zu wahren.

 

Urlaub, Studienbesuche, Ausbildungen, Konferenzen und verkaufsfördernde Veranstaltungen

Reisen, Studienbesuche, Ausbildungen, Konferenzen und verkaufsfördernde Veranstaltungen sind zulässig, wenn sie einen natürlichen und nützlichen Teil der Tätigkeitsausübung darstellen. Eine grundlegende Voraussetzung ist dabei, dass es sich um einen seriösen Inhalt und ein klar in der Einladung definiertes Programm handelt. Der der Unterhaltung und Freizeit vorbehaltene Raum sollte begrenzt sein. Speziell bei Einladungen gilt Folgendes:

  • Niemals dürfen Einladungen an Behördenvertreter des öffentlichen Sektors gerichtet werden. Bei Einladungen an andere Mitarbeiter des öffentlichen Sektors ist eine hohe Zurückhaltung zu wahren. 

 

Informationen und Schulung

Alle Mitarbeiter von Rototilt und seinen Konzernunternehmen sind über diese Richtlinie zu informieren. Wiederholte Schulungen sollten für Personen in Funktionen stattfinden, bei denen Unternehmensmitarbeiter einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sind: z.B. Einkauf, Verteilung und Markt sowie bei Personen, die in Hochrisikoländern arbeiten.

 

Kontrolle, Bewertung und Überprüfung

Alle Mitarbeiter müssen diese Richtlinie einhalten. Jeder Leiter von Rototilt und seinen Konzernunternehmen ist dafür verantwortlich, dass die Mitarbeiter über diese Richtlinie vollständig informiert werden. Die Einhaltung der Richtlinie wird jährlich vom Rototilt-Management bewertet. Der Inhalt dieser Richtlinie ist regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften auch dann noch zweckmäßig sind, wenn sich die Geschäftsentwicklung weiterentwickelt oder sich andere Umstände ändern.

 

Meldung von Korruptionsvorfällen

Die Konzernmitarbeiter müssen Bedenken äußern und Verstöße gegen diese Richtlinie melden können, ohne dafür Repressalien zu erleiden. Die Meldung muss beim Personalmanager erfolgen.

  • RC™ Joysticks
  • QuickChange™
  • SecureLock™
  • Karriere
  • Presse
  • Ersatzteile
  • Open-S
  • Onlineshop
  • Datenschutzerklärung
  • Whistleblowing
  • Impressum
  • Verwendung von Cookies

  • Rototilt GmBH
  • Tel.: +49 9482 8020 80
    E-Mail: info.de@rototilt.com